Mobbing: Kein Schadensersatz wegen „Ossi-Bashing“
Dez 12, 2019
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Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung i.S.d. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Demütigungen durch vorgesetzte Mitarbeiter und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens müssen dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet werden.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.08.2019, Az. 44 Ca 8580/18