Lohnbuchhalterin ist sozialversicherungspflichtig
Dez 12, 2019
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Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.03.2019, Az. S 34 BA 68/18