Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hängt von praktischer Durchführung ab
Dez 12, 2019
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Wird ein Projektdienstleiter im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln tätig, ohne dass von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 08.05.2019, Az. 9 Ta 31/19