Abmahnung wegen Beitrags eines Redakteurs in einer anderen Zeitung
Dez 12, 2019
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Veröffentlicht ein Redakteur einen Beitrag bezüglich eines Firmenevents, an dem er beruflich teilgenommen hat, in einer anderen Zeitung ohne die Einwilligung des Arbeitgebers, ist dessen Abmahnung bezüglich der Veröffentlichung wirksam. Das gilt auch dann, wenn das vom Redakteur geschilderte Ereignis auch ihn persönlich betrifft.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.06.2019, Az. 4 Sa 9970/18