Entfristung einer Mitarbeiterin des BAMF
Im Streitfall ging es um die Entfristung einer bislang befristet beschäftigten Bürosachbearbeiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bewerbungsverfahren für die Vergabe von unbefristeten Stellen im öffentlichen Dienst muss tatsächlich die Voraussetzungen der Bestenauslese erfüllen. Um dies überprüfen zu können, muss der Verlauf des Auswahlverfahrens nachvollziehbar sein.
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.06.2018
Aktenzeichen: 3 Ca 406/18