Brückenteilzeit – Künftig Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit
Okt 10, 2018
0 Comments
Arbeitszeit, die zum Leben passt, ist ein wichtiges gleichstellungs-, arbeits- und familienpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit arbeiten, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen.
Meldung vom 14.06.2018