Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Brückenteilzeit – Künftig Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Brückenteilzeit – Künftig Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Arbeitszeit, die zum Leben passt, ist ein wichtiges gleichstellungs-, arbeits- und familienpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit arbeiten, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen.

Meldung vom 14.06.2018