Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Dez 12, 2019
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In einem Krankenhaus tätige Honorarärzte sind regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Diese kann auch nicht ausgeschlossen werden, um die Attraktivität des Berufs zu steigern.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019, Az. B 12 R 11/18 R