Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.d. SGB IX
Dez 12, 2019
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Schreibt eine Fraktion des Bayerischen Landtags eine Stelle aus, ist sie nicht dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber gem. § 165 Satz 3 SGB IX zum Bewerbungsgespräch einzuladen, da es sich bei einer Fraktion des Landtags nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 154 Abs. 2 SGB IX handelt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2019, Az. 8 AZR 315/18