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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.d. SGB IX

Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.d. SGB IX

Schreibt eine Fraktion des Bayerischen Landtags eine Stelle aus, ist sie nicht dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber gem. § 165 Satz 3 SGB IX zum Bewerbungsgespräch einzuladen, da es sich bei einer Fraktion des Landtags nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 154 Abs. 2 SGB IX handelt.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2019, Az. 8 AZR 315/18