EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit verpflichten
Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei ggf. den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019, Az. C-55/18