Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
Okt 10, 2018
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Die einem Ausländer zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis wird nach der Regelung des Aufenthaltsgesetzes gem. § 16 Abs. 5 AufenthG bei erfolgreichem Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zur Suche nach einer dem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.06.2018
Aktenzeichen: 7 B 10332/18.OVG