Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

Die einem Ausländer zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis wird nach der Regelung des Aufenthaltsgesetzes gem. § 16 Abs. 5 AufenthG bei erfolgreichem Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zur Suche nach einer dem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert.


Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.06.2018
Aktenzeichen: 7 B 10332/18.OVG