Verfall von Resturlaub nur nach Hinweis des Arbeitgebers
Dez 12, 2019
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Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub kann in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlöschen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub ungeachtet dessen aus freien Stücken nicht genommen hat.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15