Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters nach rechtskräftiger Verurteilung
Der durch eine rechtskräftige Verurteilung (Betrug mit Steuergeld) in der Öffentlichkeit entstandene Vertrauensverlust macht es dem Mitarbeiter einer politischen Fraktion (hier: DIE LINKE) unmöglich, die politischen Auffassungen der Fraktion nach außen glaubwürdig zu vertreten. Infolgedessen kann er auch nicht mehr seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, weshalb eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen sozial gerechtfertigt erscheint.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19.02.2019, Az. 7 Sa 2068/18