Kein Auskunftsanspruch bzgl. Vergütung für freie Mitarbeiterin
Dez 12, 2019
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Freien Mitarbeitern eines Fernsehsenders (hier: ZDF) steht ein Auskunftsanspruch wegen einer behaupteten geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung bei der Vergütung nicht zu. Wegen des Auskunftsanspruchs nach § 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde allerdings die Revision zugelassen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.02.2019, Az. 16 Sa 983/18