Einigungsstelle kann dem Arbeitgeber keine personelle Mindestbesetzung vorschreiben
Okt 10, 2018
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Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26.04.2018
Aktenzeichen: 6 TaBV 21/17