Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Apr 16, 2018
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Grundsätzlich kann zwar auch bei außerdienstlichem Fehlverhalten eine fristlose Kündigung in Betracht kommen, wenn das Fehlverhalten, die Eignung des Arbeitnehmers entfallen lässt. Es kommt dabei jedoch auf die Art und Schwere des Delikts, die konkret geschuldete Arbeitstätigkeit und die Stellung im Betrieb an.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.04.2018
Aktenzeichen: 11 Sa 319/17