Erfüllung eines titulierten Beschäftigungsanspruchs trotz Wegfalls des konkreten Arbeitsplatzes
Apr 16, 2018
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Ein Arbeitgeber kann in einem Vollstreckungsabwehrklageverfahren nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfall unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2018
Aktenzeichen: 10 AZR 560/16