Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e.V. über Einsätze für eine Spielzeit ist kein Arbeitsvertrag
Apr 16, 2018
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Der für eine Spielzeit geschlossene Vertrag zwischen dem DFB und einem Schiedsrichter stellt keinen Arbeitsvertrag dar, sondern lediglich eine Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen der Einzelverträge für die jeweiligen Spieleinsätze regelt. Da es sich nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, kann er nicht nach den Befristungsregeln für Arbeitsverträge überprüft werden.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 15.03.2018
Aktenzeichen: 9 Sa 1399/16