Equal-Pay-Anspruch von Leiharbeitnehmern: Tariföffnungsklausel in § 8 AÜG ist wirksam
Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche kann gem. § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiche Vergütung wie die Arbeitnehmer des Einsatzbetriebs („Equal-Pay-Anspruch“) abgewichen werden. Das gilt selbst dann, wenn dies zu großen Entgelteinbußen für den Leiharbeitnehmer führt. § 8 AÜG gewährleistet den von der Leiharbeitsrichtlinie geforderten Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer und ist damit EU-rechtskonform.
Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 14.02.2018
Aktenzeichen: 7 Ca 246/17