Tinnitus wegen Kinderschrei stellt bei Erziehern keinen Arbeitsunfall dar
Apr 16, 2018
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Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind laut ins Ohr geschrien habe, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.01.2018
Aktenzeichen: S 17 U 1041/16