Arbeitsverträge mit Bundesligaspielern dürfen befristet werden – Rechtfertigung wegen „Eigenart der Arbeitsleistung“
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt. Im Spitzenfußballsport besteht die Besonderheit, dass von den Spielern Höchstleistungen erwartet und geschuldet werden, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können. Das begründet in der Regel ein berechtigtes Interesse der Vereine an der Befristung der Arbeitsverhältnisse.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2018
Aktenzeichen: 7 AZR 312/16