Änderungen beim Mindestlohn und beim Gleitzonenfaktor
Ab dem 01.01.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde ohne jegliche Einschränkung. Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten.
Zudem gibt es Änderungen beim Gleitzonenfaktor. Für Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 450,01 und 850 € verdienen – sog. Midijobber – wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt auf einen fiktiven Betrag reduziert. Es kommt ein Gleitzonenfaktor zum Einsatz, der auf allen Sozialversicherungsbeiträgen basiert. Er liegt 2018 bei 0,7547.
Meldung vom 09.01.2018