Arbeitgeber haftet nicht für Schäden einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung
Apr 16, 2018
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Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht für Schäden aufgrund einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung, da zwischen den Arbeitsvertragsparteien kein Behandlungsvertrag zustande kommt. Eine etwaige Aufklärungspflichtverletzung des Betriebsarztes muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.2017
Aktenzeichen: 8 AZR 853/16