Arbeitslosengeld: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten
Apr 16, 2018
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Die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort muss keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Es erscheint nicht mehr zeitgemäß, die Anwendung der Sperrzeitvorschrift bei Arbeitsaufgabe wegen Umzugs an einen familienrechtlichen Status anzuknüpfen.
Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2017
Aktenzeichen: L 7 AL 36/14