Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund

Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund

Private Textnachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe sind in der Regel kein Kündigungsgrund, da der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.

Urteile des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17