Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund
Apr 16, 2018
0 Comments
Private Textnachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe sind in der Regel kein Kündigungsgrund, da der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.
Urteile des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.11.2017
Aktenzeichen: 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17