Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein müssen weiblich sein – Keine unzulässige Benachteiligung von Männern
Apr 16, 2018
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Männer erhalten in Schleswig-Holstein aufgrund gesetzlicher Grundlagen keine Stelle als Gleichstellungsbeauftrage im öffentlichen Dienst. Diese Ungleichbehandlung ist gem. § 8 Abs. 1 AGG zulässig. Die entsprechende landesgesetzliche Grundlage ist trotz der Nachteile für Männer mit dem GG und dem Unionsrecht vereinbar.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 02.11.2017
Aktenzeichen: 2 Sa 262 d/17