Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in AGB
Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertragsbedingungen ganz erheblich verlängert (hier: drei Jahre zum Monatsende), kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Die Regelung zur verlängerten Kündigungsfrist ist in diesem Fall unwirksam.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.2017
Aktenzeichen: 6 AZR 158/16