Kein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung im Kleinbetrieb
Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zum Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung sind in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG nicht anwendbar. Die Anwendung der Grundsätze setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, die am Maßstab des § 1 Abs. 2 KSchG zu messen ist und damit die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraussetzt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.10.2017
Aktenzeichen: 8 AZR 845/15