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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Wiederholte Befristungen mit Schauspielern einer Serie können durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

Wiederholte Befristungen mit Schauspielern einer Serie können durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein

Die Eigenart der Arbeitsleistung i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen, der aufgrund wiederholter befristeter Arbeitsverträge jahrelang für dieselbe Rolle (hier: Kommissar einer Krimiserie) engagiert wurde.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2017
Aktenzeichen: 7 AZR 864/15