Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen – nicht aber für Zulagen für Schicht- und Samstagsarbeit
Apr 16, 2018
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Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stellen Erschwerniszulagen gem. § 850a Nr. 3 ZPO dar und sind damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Für die Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe diese Zulagen „üblich“ und damit pfändbar sind, kann an die Regelung des § 3b EStG angeknüpft werden.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.2017
Aktenzeichen: 10 AZR 859/16