Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs ist wirksam
Apr 16, 2018
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Eine fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen wird und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufzeichnet, ist wirksam.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 23.08.2017
Aktenzeichen: 6 Sa 137/17