Divergierende Rechtsprechung: Müssen Arbeitnehmer eine unbillige Weisung zunächst befolgen?
Nach Auffassung des Zehnten Senats des BAG sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zu befolgen. Sie müssen hiernach insbesondere keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Unbilligkeit der Weisung feststellt, abwarten, bevor sie sich der Weisung widersetzen dürfen. Damit weicht der Senat allerdings von der Rechtsprechung des Fünften Senats ab, bei dem er deshalb nachgefragt, ob dieser an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhält.
Beschluss des BAG vom 14.06.2017
Aktenzeichen: 10 AZR 330/16