Vereinsvorstand kann Geschäftsführer bei illoyalem Verhalten fristlos entlassen
Der Vorstand eines Vereins kann das Arbeitsverhältnis mit seinem Geschäftsführer fristlos kündigen, wenn dieser auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden betrieben hat. Dies kann etwa der Fall sein, wenn er die Mitglieder dazu aufgefordert hat, eine außerordentliche Mitarbeiterversammlung einzuberufen, um dort die Abwahl der Vereinsspitze zu fordern. Durch ein derart illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.
Urteil des BAG vom 01.06.2017
Aktenzeichen: 6 AZR 720/15