Höherer Mindestlohn für Leiharbeitnehmer
Das Bundeskabinett hat eine Rechtsverordnung gebilligt, mit der der Ende 2016 von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP geschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit erhalten auch nicht tarifgebundene Leiharbeitnehmer einen höheren Mindestlohn. Dieser steigt in der niedrigsten Entgeltgruppe zunächst auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Es folgen weitere Erhöhungen. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.
Meldung vom 29.05.2017