Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Höherer Mindestlohn für Leiharbeitnehmer

Höherer Mindestlohn für Leiharbeitnehmer

Das Bundeskabinett hat eine Rechtsverordnung gebilligt, mit der der Ende 2016 von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP geschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit erhalten auch nicht tarifgebundene Leiharbeitnehmer einen höheren Mindestlohn. Dieser steigt in der niedrigsten Entgeltgruppe zunächst auf 9,23 Euro im Westen und 8,91 Euro im Osten. Es folgen weitere Erhöhungen. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.

Meldung vom 29.05.2017