Nicht Mindestlohn ausschließende Ausschlussfrist ist wirksam
Aug 17, 2017
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Schließt eine Ausschlussklausel Mindestlohnansprüche nicht von der Regelung aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Ausschlussklausel insgesamt. Die Ausschlussfrist ist nur unwirksam, soweit sie Ansprüche auf Mindestlohn tangiert. Ansprüche auf Urlaubs- und Überstundenabgeltung sind grundsätzlich nicht betroffen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 09.05.2017
Aktenzeichen: 7 Sa 560/16