Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Flexirentengesetz

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz – FlexReG) tritt überwiegend zum 01.01.2017, in Teilen aber auch (z.B. hinsichtlich der besseren Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst oder der flexibleren Zuzahlungsmöglichkeit bei Rentenabschlägen) zum 01.07.2017 in Kraft. Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gemacht werden. Hierfür sind eine Reihe von Änderungen vor allem im SGB VI und SGB III geplant.


Meldung vom 23.12.2016