EuGH-Vorlage: Müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche ohne Antrag des Arbeitnehmers von sich aus erfüllen?
Mrz 02, 2017
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Arbeitgeber nach dem EU-Recht verpflichtet sind, Urlaub von sich aus zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag stellt und damit ein Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende droht. Das deutsche Recht sieht eine solche Verpflichtung bislang nicht vor.
Vorlagebeschluss des BAG vom 13.12.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 541/15 (A)