Arbeitgeber müssen bei Gründung einer Scheingesellschaft SV-Beiträge nachzahlen
Gründen Arbeitnehmer eine Gesellschaft (hier: eine OHG), um das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses zu verschleiern, so kann der Arbeitgeber noch Jahre später auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden. Soweit er mit der Gesellschaft Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen hat, handelt es sich um gem. § 117 BGB nichtige Scheingeschäfte, so dass die Vorschriften über das verdeckte Rechtsgeschäft Anwendung finden.
Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 06.12.2016
Aktenzeichen: S 11 R 1878/16