Koalitionsausschuss einigt sich auf Lohngleichheitsgesetz
Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 06.10.2016 auf ein „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen“ (Lohngleichheitsgesetz) geeinigt. Danach sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern künftig ein einklagbares Recht auf Offenlegung der Gehälter haben und so in Erfahrung bringen können, ob sie genauso viel verdienen wie die mit ihnen vergleichbaren Beschäftigten. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.
Meldung vom 07.10.2016