Nach Putschversuch in der Türkei gekündigter Mitarbeiter von Turkish Airlines scheitert mit Eilantrag gegen Freistellung
Das Arbeitsgericht Berlin hat den gegen seine Freistellung gerichteten Eilantrag eines Mitarbeiters von Turkish Airlines, dem nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei gekündigt worden war, zurückgewiesen. Zumindest nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung könne nicht ausgeschlossen werden, dass dem Kläger nicht aus politischen Gründen, sondern betriebsbedingt gekündigt worden sei.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.08.2016
Aktenzeichen: 29 Ga 10636/16