Verfallklauseln im Anwendungsbereich einer Mindestlohnverordnung sind unwirksam
Eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung ist unwirksam, soweit sie auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach einer Mindestlohnverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (hier: PflegeArbbV) erfasst. Die Ausschlussfrist verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 i.V.m. § 13 AEntG. Sie gilt dann auch nicht für Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Urteil des BAG vom 24.08.2016
Aktenzeichen: 5 AZR 703/15