Anschlussverbot für befristete Arbeitsverhältnisse gilt nicht für Heimarbeitsverhältnisse
Sep 21, 2016
0 Comments
Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, wonach ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, erfasst keine Heimarbeitsverhältnisse. Hierbei handelt es sich nicht um Arbeitsverhältnisse i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
Urteil des BAG vom 24.08.2016
Aktenzeichen: 7 AZR 342/14