Kündigung eines Bank-Mitarbeiters auf Druck der New Yorker Finanzaufsicht kann unwirksam sein
Banken dürfen einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres auf Druck der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde (NYDFS) kündigen. Eine Kündigung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Verpflichtung der Bank gegenüber der NYDFS unter dem Vorbehalt steht, dass die Kündigung durch ein deutsches Gericht überprüft werden kann. Die Voraussetzungen einer sog. Druckkündigung nach deutschem Recht sind nämlich nicht erfüllt, wenn eine Aufsichtsmaßnahme eine Bestrafung bezweckt, die der Arbeitgeber umsetzen muss.
Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13.07.2016
Aktenzeichen: 18 Sa 1498/15