Unfall im Home Office ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall
Verunglückt ein Arbeitnehmer während der Arbeit in seinem Home Office (hier: Treppensturz beim Holen eines Getränks), so liegt hierin kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen müsste. Da die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Home Office kaum präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen ergreifen können, ist es sachgerecht, das vom häuslichen und damit persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko den Versicherten und nicht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzurechnen.
Urteil des BSG vom 05.07.2016
Aktenzeichen: B 2 U 2/15 R