Fehlerhafte Unterrichtung bei Massenentlassung kann durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden
Eine unterlassene Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG über die von einer Massenentlassung betroffenen Berufsgruppen kann im Fall einer Betriebsstilllegung durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Stellungnahme zu entnehmen ist, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.
Urteile des BAG vom 09.06.2016
Aktenzeichen: 6 AZR 405/15 u.a.