Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Arbeitgeber haften regelmäßig nicht für illegales Filesharing am Arbeitsplatz durch ihre Mitarbeiter

Arbeitgeber haften regelmäßig nicht für illegales Filesharing am Arbeitsplatz durch ihre Mitarbeiter

Wenn Arbeitnehmer über ihren betrieblichen Internetanschluss illegal Filesharing betreiben und Musik herunterladen, haftet der Arbeitgeber hierfür regelmäßig weder als Störer noch als Täter. Eine Störerhaftung scheidet zumindest bei erwachsenen Mitarbeitern aus, weil den Arbeitgeber insoweit weder anlasslose Belehrungs- noch Kontrollpflichten treffen. Eine Haftung des Arbeitgebers als Täter kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zum fraglichen Zeitpunkt auch mindestens ein namentlich benannter Mitarbeiter die Tat hätte begehen können.


Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 08.06.2016
Aktenzeichen: 231 C 65/16