Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen
Das Bundeskabinett hat am 01.06.2016 den „Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze“ beschlossen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Einführung eines Equal-Pay-Anspruchs für Leiharbeitnehmer nach neunmonatiger Überlassung und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Von beiden Regelungen soll grds. durch Tarifvertrag – und teilweise auch durch Betriebsvereinbarung – abgewichen werden können.
Meldung vom 02.06.2016