Eigenmächtiger Urlaubsantritt durch Betriebsratsmitglied rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung
Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt zwar grds. eine schwere Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Etwas anderes gilt aber regelmäßig bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt von einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden, wenn der Vorwurf mit der besonders geschützten Betriebsratstätigkeit zusammenhängt (hier: Urlaubsantritt zum Besuch einer nicht genehmigten gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme).
Beschluss des ArbG Düsseldorf vom 10.03.2016
Aktenzeichen: 10 BV 253/15