Amazon-Betriebsratsmitglieder scheitern mit Klage auf Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben können, wenn die Entfristung nur wegen ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. Im Streitfall sah das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern, zumal Amazon die Entscheidung über die Verlängerung oder Entfristung befristeter Arbeitsverträge nach einem formalen Verfahren getroffen und auch Arbeitsverhältnisse mit Betriebsratsmitgliedern entfristet hatte.
Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.01.2016
Aktenzeichen: 23 Sa 1445/15 u.a.