Keine Entschädigung wegen Diskriminierung bei unwirksamer Kündigung wegen Adipositas
Eine mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründete Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die hieraus angeblich resultierende verminderte Leistungsfähigkeit nicht konkret darlegen kann. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall allerdings keine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung beanspruchen. Adipositas stellt keine Behinderung i.S.d. AGG dar, wenn davon auszugehen ist, dass das Überwicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.12.2015
Aktenzeichen: 7 Ca 4616/15