EuGH weitet Schutz vor Massenentlassungen aus: Auch Aufhebungsverträge können beim Schwellenwert mitzählen
Feb 04, 2016
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Ob der Schwellenwert für eine Massenentlassung im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie erreicht ist, beurteilt sich nicht nur nach der Zahl der „Entlassungen“ im engeren Sinn. Zu berücksichtigen sind vielmehr auch Vertragsaufhebungen infolge der Weigerung der Arbeitnehmer, einer erheblichen Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zuzustimmen.
Urteil des EuGH vom 11.11.2015
Aktenzeichen: C-422/14